Kaufen im Ausland. Zoll usw

Welche Einkaufstipps / Erfahrungen habt ihr? Empfehlt und bewertet eure Strings.
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Stringbody

Kaufen im Ausland. Zoll usw

Beitrag von Stringbody »

Hi wer kennt sich mit Käufen im Ausland aus? Würde gerne mal was in den USA oder England bestellen. Worauf muss man achten und welche Kosten kommen noch auf einen zu?
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emjay
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Re: Kaufen im Ausland. Zoll usw

Beitrag von emjay »

Beim Zoll gibt es eine entsprechende Auflistung:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/P ... _node.html
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trm_string
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Re: Kaufen im Ausland. Zoll usw

Beitrag von trm_string »

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Hier folgt eine sehr ausführliche Beschreibung:

https://www.preisjaeger.at/diskussion/f ... uhren-5613
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emjay
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Re: Kaufen im Ausland. Zoll usw

Beitrag von emjay »

Nach meinem Kenntnisstand ist die Verzollung eine sog. Bringschuld, d. h. der Empfänger ist selbst dafür verantwortlich, sofern die Ware die entsprechenden Wertgrenzen überschreitet. Das heißt also, dass auch wenn mal eine Sendung beim Zoll "durchrutscht", müsste der Empfänger diese selbstständig zur Verzollung anmelden.
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Re: Kaufen im Ausland. Zoll usw

Beitrag von trm_string »

Stringbody hat geschrieben: Sa 19. Mai 2018, 11:17 Hi wer kennt sich mit Käufen im Ausland aus? Würde gerne mal was in den USA oder England bestellen. Worauf muss man achten und welche Kosten kommen noch auf einen zu?

Hier folgt eine vereinfachte Zusammenfassung.

(1) Beispiel: England und EU

England gehört vorläufig noch zur EU; nach dem Austritt wird es eine Übergangsphase bis 2021 geben.
Für die EU gilt: Steuer- und Zollfrei.

(2) Außerhalb der EU (sogenannte "Drittländer")

Bis 22 Euro: Steuer- und Zollfrei.
Von 22 bis 150 Euro: "Einfuhrumsatzsteuer" 19 %
Über 150 Euro: "Einfuhrumsatzsteuer" 19 % plus Zoll. Der Zollsatz für Bekleidung ist 12 %.

Der Zollfreibetrag von 150 Euro gilt seit Dezember 2008. Vorher galt eine viel niedrigere Grenze.

Jede Sendung aus dem Ausland enthält einen Aufkleber mit einer Wertangabe. Wenn der Zollbeamte die Angabe nicht traut, darf er die Sendung öffnen und den Kunden per Brief auffordern, die Sendung beim Zollamt abzuholen, unter Vorlage des Zahlungsnachweises (zur Feststellung des tatsächlichen Preises).

Meine Erfahrung: die meisten Stringlieferungen aus Drittländern laufen unbeanstandet durch. Bei Beanstandung gibt's aber gleich zwei Probleme:

(1) Die Lieferung wird 2 bis 4 Wochen verzögert. Also bei Verzögerung von Lieferungen aus "Drittländern" nicht sofort beim Lieferanten beschweren.

(2) Man muß mit der Rechnung zum Zollamt. Klingt einfach, aber in meinem Fall (München) befindet das zuständige Zollamt sich in den Außenbereichen von Garching - Hochbrück. Gesamtdauer der Expedition mit S-Bahn und anschließendem Fußweg: ca. 2:30 Stunden (ohne Zeit in der Warteschlange im Zollamt).
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TimeToLive
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Re: Kaufen im Ausland. Zoll usw

Beitrag von TimeToLive »

trm_string hat geschrieben: Do 24. Mai 2018, 16:09 Jede Sendung aus dem Ausland enthält einen Aufkleber mit einer Wertangabe. Wenn der Zollbeamte die Angabe nicht traut, darf er die Sendung öffnen und den Kunden per Brief auffordern, die Sendung beim Zollamt abzuholen, unter Vorlage des Zahlungsnachweises (zur Feststellung des tatsächlichen Preises).
Ich habe bisher recht selten im Ausland etwas bestellt, allerdings musste ich nie beim Zoll erscheinen, sondern erhielt jeweils nur einen Brief von einem "beauftragten" Dienstleister. Darin wurde ich aufgefordert den Zahlungsnachweis bzw. bzw. im Fall einer ebay Auktion die Auktionsnummer sowie den Inhalt der Sendung zu nennen. Dies hätte ich zwar auch persönlich machen können, allerdings war man (damals) auch mit einem Nachweis per Post/Fax zufrieden. Allerdings lag der Warenwert damals auch jeweils unter 20 Euro. Eine Bearbeitungsgebühr (ich meine ebenfalls rund 15-20 Euro) wurde dennoch fällig.

Daher wundert es mich, dass man immer wieder vom "persönlichen Erscheinen beim Zoll" liest. Hat sich dies mittlerweile geändert, muss man in jedem Fall persönlich erscheinen? - Durch eine Fahrt zum Zoll/Flughafen (i.d.R. Frankfurt) würden sich Auslandsbestellungen für mich definitiv nicht mehr rechnen....
LG
Thomas
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trm_string
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Re: Kaufen im Ausland. Zoll usw

Beitrag von trm_string »

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Der folgende Artikel aus dem Spiegel bezieht sich auf Auslandslieferungen von außerhalb der EU über Amazon und Wish (und dann logischerweise auch Ebay):

http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 44670.html

Zitat:
Das kann kostspielig werden. Denn wenn der Zoll eine Sendung abfängt, auf die nicht die entsprechenden Abgaben gezahlt wurden, wird der Empfänger in der Regel zum Zollpostamt einbestellt. Dort wird dann die Sendung geöffnet, der Abnehmer muss die Rechnung vorlegen. Und bezahlen: Einfuhrumsatzsteuer ab 22 Euro Warenwert, ab 150 Euro obendrauf auch Zoll. "Wenn der Empfänger sich weigert, wird die Ware zurückgeschickt oder vernichtet", sagt der Zollrechtsexperte Wolffgang. Und dann kann der Wish-Kunde seinem vorab gezahlten Geld hinterherlaufen."

Ich sehe allerdings keinen wesentlichen Unterscheid in Vergleich mit dem Fall, wenn man selbst direkt bei einem Hersteller außerhalb der EU bestellt. Eine Rechnung als Beleg vom bezahlten Betrag sollte man dann schon haben.
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stringfan1983
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Re: Kaufen im Ausland. Zoll usw

Beitrag von stringfan1983 »

ich habe vor kurzem in den USA direkt bei einem Onlinehändler bestellt. Habe die Bestellung mit Kreditkarte bezhalt.

D.h. auf meiner Kreditkarte ist Betrag X in US-Dollar aufgeführt und der dem entsprechende Euro Betrag. Ich diese Kreditkartenabrechnung und eine Bestellbestätigung mit zum Zollamt genommen.

Dort offenbarte mir jedoch die Mitarbeiterin, dass nicht der auf meiner Abrechung aufgeführte Betrag als Berechungsgrundlage dient, sondern der original gezahlte Dollarbetrag mit einem "offiziellen" Umrechungskurs, welchen das Zollamt wie auch immer festlegt, umgerechnet wird, und dieser Betrag dann für die Berechnung der Abgaben zu Grunde gelegt wird.

nun habe ich mich in der 150€ Grenze bewegt, was ja dann sehr schnell auch teuer werden kann, wenn man dann auf Grund eines anderen Kurses doch über diese Grenze schnappt.

Alles diskutieren zum trotz... Es kann besser für einen ausgehen, aber eben leider auch schlechter...

Dies nur zur Warnung...
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Re: Kaufen im Ausland. Zoll usw

Beitrag von trm_string »

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Hier ein schönes Beispiel für eine Bestellung von außerhalb der EU.

Bestelldatum: 25 Nov. 2018, Bestellwert 84,92 US-$
Zustelldatum: 11. Jan. 2019, zu bezahlen: 5 Euro Zoll + 6,- Euro "Auslagepauschale" (DHL-Gebühr, vergleichbar mit Nachnahme).

Der Zollbetrag wurde am 10. Jan. berechnet, basiert auf 30,- US-$ Warenwert, wie vom Lieferanten angegeben. Es kommt schon öfter vor, dass die Lieferanten den Wert großzügig nach unten abrunden. Der Umschlag war NICHT geöffnet.

Bemerkenswert: Gesamtlieferzeit ca. 7 1/2 Wochen. Weil die normale Lieferzeit ungefähr 1 Woche beträgt, hat die Sendung wahrscheinlich ca. 6 Wochen im Zollamt verbracht. Ich vermute, dass der feiertagsbedingte Stau dazu beigetragen hat, aber trotzdem darf man 6 Wochen Verzögerung schon als "bürokratische Spitzenleistung" bezeichnen.
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