Re: Weinheim, MIRAMAR untersagt Strings
Verfasst: So 14. Jun 2026, 13:13
Auftrag an Gemini: "Liste Gerichtsurteile seit 1990, in denen es darum ging, dass ein Mann im Badestring, also mit nackten Pobacken, Ärger in einem Schwimmbad oder einer Therme etc. bekam und daraufhin klagte."
Antwort:
Der bekannteste und in der deutschen Rechtswissenschaft wegweisende Präzedenzfall zu diesem Thema stammt direkt vom Beginn Ihres angefragten Zeitraums. [Das ist der oben erwähnte Fall.]
Rechtlicher Hintergrund & Entwicklung seit 1990
In den Jahrzehnten nach diesem Urteil gab es kaum noch eigenständige, nennenswerte Folgeprozesse bis in die obersten Instanzen, da die Rechtslage durch das Würzburger Urteil als weitgehend geklärt gilt:
Das Hausrecht der Betreiber
Schwimmbäder und Thermen (egal ob kommunal oder privat betrieben) besitzen das Recht, eine Haus- und Badeordnung aufzustellen. Klauseln, die „handelsübliche Badebekleidung“ vorschreiben und zu freizügige Kleidung (wie eben den Herren-Badestring im Textilbereich) untersagen, sind rechtmäßig.
Abgrenzung zu FKK und „Oben-Ohne“
Während sich in den letzten Jahren die Rechtsprechung und die Badeordnungen dahingehend geöffnet haben, dass Frauen in vielen Städten (z. B. Berlin, Köln) „oben ohne“ baden dürfen (Gleichberechtigung, da die primären Geschlechtsteile bedeckt bleiben), ist die vollständige Entblößung der Kehrseite durch einen String im regulären Textilbereich für Männer weiterhin über das Hausrecht einschränkbar.
Konsequenzen bei Verstößen
Ignoriert ein Badegast die Aufforderung, sich umzuziehen, ist der Betreiber berechtigt, einen Platzverweis oder ein zeitweises Hausverbot auszusprechen.
Antwort:
Der bekannteste und in der deutschen Rechtswissenschaft wegweisende Präzedenzfall zu diesem Thema stammt direkt vom Beginn Ihres angefragten Zeitraums. [Das ist der oben erwähnte Fall.]
Rechtlicher Hintergrund & Entwicklung seit 1990
In den Jahrzehnten nach diesem Urteil gab es kaum noch eigenständige, nennenswerte Folgeprozesse bis in die obersten Instanzen, da die Rechtslage durch das Würzburger Urteil als weitgehend geklärt gilt:
Das Hausrecht der Betreiber
Schwimmbäder und Thermen (egal ob kommunal oder privat betrieben) besitzen das Recht, eine Haus- und Badeordnung aufzustellen. Klauseln, die „handelsübliche Badebekleidung“ vorschreiben und zu freizügige Kleidung (wie eben den Herren-Badestring im Textilbereich) untersagen, sind rechtmäßig.
Abgrenzung zu FKK und „Oben-Ohne“
Während sich in den letzten Jahren die Rechtsprechung und die Badeordnungen dahingehend geöffnet haben, dass Frauen in vielen Städten (z. B. Berlin, Köln) „oben ohne“ baden dürfen (Gleichberechtigung, da die primären Geschlechtsteile bedeckt bleiben), ist die vollständige Entblößung der Kehrseite durch einen String im regulären Textilbereich für Männer weiterhin über das Hausrecht einschränkbar.
Konsequenzen bei Verstößen
Ignoriert ein Badegast die Aufforderung, sich umzuziehen, ist der Betreiber berechtigt, einen Platzverweis oder ein zeitweises Hausverbot auszusprechen.