Wer von Euch hat '96 geklagt :-)
- emjay
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Re: Wer von Euch hat '96 geklagt :-)
Ich erinnere mich dunkel an die Sache, entweder aus dem alten Forum von TimeToLive oder von Forum Romanum.
Wichtiger Punkt, es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Ansonsten Ableitung der Üblichkeit gemäß Mehrheitsempfinden, Kaufbarkeit bzw. Anteil am Sortiment kein Kriterium, aber auch die Option auf Änderung in der Zukunft.
Aber wer hat das getippt?
Wichtiger Punkt, es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Ansonsten Ableitung der Üblichkeit gemäß Mehrheitsempfinden, Kaufbarkeit bzw. Anteil am Sortiment kein Kriterium, aber auch die Option auf Änderung in der Zukunft.
Aber wer hat das getippt?
In der Duldung der eitlen Bekleidungsart und dem Verbot der anderen ist daher eine objektive Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte zu sehen.
(Hervorhebung von mir)
- haenschen15.4
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Re: Wer von Euch hat '96 geklagt :-)
So würde das heute sicher nicht mehr entschieden. Schließlich haben Frauen ja inzwischen das Recht auf oben ohne schwimmen durchgesetzt.
- string_cgn
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Re: Wer von Euch hat '96 geklagt :-)
Hahaha, ein absolutes Fundstück! Wer von euch war das? Outet euch! 
Wer den Fall nicht kennt: Das war das berühmte Urteil des AG Würzburg von 1996 (Az. 15 C 813/91), wo es tatsächlich um die Frage ging, ob ein Mann im String-Tanga am Hotelpool oder Strand den "Forenfrieden" bzw. den Hotelurlaub der anderen Gäste beeinträchtigt.
Das Schöne an dem Urteil ist ja, dass das Gericht dem Kläger eine gehörige Abfuhr erteilt hat. Die Richter haben damals im Grunde genau das bestätigt, worüber wir hier diskutieren:
Ein Hoch auf den unbekannten Kläger – er hat uns eines der unterhaltsamsten Urteile der 90er-Jahre beschert!
Wer den Fall nicht kennt: Das war das berühmte Urteil des AG Würzburg von 1996 (Az. 15 C 813/91), wo es tatsächlich um die Frage ging, ob ein Mann im String-Tanga am Hotelpool oder Strand den "Forenfrieden" bzw. den Hotelurlaub der anderen Gäste beeinträchtigt.
Das Schöne an dem Urteil ist ja, dass das Gericht dem Kläger eine gehörige Abfuhr erteilt hat. Die Richter haben damals im Grunde genau das bestätigt, worüber wir hier diskutieren:
- Zeiten ändern sich: Das Gericht stellte fest, dass die Beschränkung auf das Wesentliche bei Badekleidung gesellschaftlich völlig akzeptiert ist und keine Minderung des Reisepreises rechtfertigt.
- Toleranz siegt: Niemand wird gezwungen hingucken – aber verbieten lässt sich der Tragekomfort juristisch eben auch nicht.
Ein Hoch auf den unbekannten Kläger – er hat uns eines der unterhaltsamsten Urteile der 90er-Jahre beschert!