Auszug Badeordnung:
Nicht jeder Bikini ist ein String, aber jeder String (ggf.) ein Bikini.1. Als geeignete Badebekleidung gelten eng anliegende Badeanzüge, Bikinis, Badehosen, Schwimmshorts sowie Burkinis [...] .
4. Badegäste mit besonderen religiösen [...] Bedürfnissen dürfen alternative Badebekleidung tragen [...] .
Nicht jede Badehose ist ein String, aber jeder (normal geschnittene) Stirng eine Badehose.
Außerdem:
Also MEINE Religion sieht aus verschiedenen Gründen vor, dass der Körper nicht grundlos verhüllt werden darf.
Ein Burkini ist das Gegenteil davon
Dreimal dürft Ihr jetzt raten, wie diese alternative Badebekleidung aussieht...
Jetzt mal ersthaft:
Ich war früher sehr oft im CCB und schnalle nicht, was hier gerade abgeht. Das ist geradezu lächerlich.
Immer vorausgesetzt, kein Posing bzw. Schaulaufen, das passt halt nicht.
Nur, wann immer ein einzelner Badegast da ist, bringt es nichts, sich aufzulehnen. Das müssten schon mehrere sein, dann kann man sich gegenseitig bezeugen, dass es zweierlei Maß gibt.
Ja, die kommen immer mit dem Hausrecht - und das haben sie definitiv - aber die Regeln sind aufgeschrieben und beiseits gültig und anzuwenden. Davon NACH Zahlung des Eintrittspreises, und damit nach Zustandekommen eines gültigen Vertrages abzuweichen und den Gast rauszukomplementieren, zu nötigen oder auch nur (ungerechtfertigt) zu Maßregeln stellt einen Vertragsbruch dar. Dies heißt, der Badbetreiber muss Schadensersatz leisten. Den müsste man jedoch wahrscheinlich erstreiten.
Mir ist das bisher noch nicht passiert. Aber wenn, gibt es einen Rechtsstreit, wenn nötig vor Gericht.
Nur nochmal: einer ist keiner. Es müssten mehrere sein.
LG Julian