Nicht jeder kann mit dem Begriff "FINA" etwas anfangen, also habe ich mal ein wenig "nachgeforscht" und darauf folgende Antwort erhalten:
Weltschwimmverband World Aquatics (früher FINA)
"In der Regeln wird seitens der Hersteller nur für die Wettkampfanzüge eine Lizensierung bei World Aquatics beantragt. D.h. nur ein Bruchteil der weltweit verfügbaren Schwimm- und Badebekleidung verfügt über dieses Zertifikat, bisher befindet sich auf dieser Liste jedoch kein Badestring.
Grundsätzlich wird verlangt:
General Rule 5 SWIMWEAR
GR 5.1 The swimwear (swimsuit, cap and goggles) of all competitors shall be in good moral taste and suitable for the individual sports disciplines and not to carry any symbol which may be considered offensive.
GR 5.2 All swimsuits shall be non-transparent. It is permissible to wear two (2) caps.
GR 5.3 The referee of a competition has the authority to exclude any competitor whose swimsuit or body symbols do not comply with this Rule.
siehe auch: https://resources.fina.org/fina/documen ... 8.2021.pdf
Dies trifft zu, wenn man an Veranstaltungen von World Aquatics direkt teilnimmt, oder an Veranstaltungen die sich auf diese Regeln beziehen.
(Im Regelwerk des DSV wird Bezug auf diese Regeln für Wettkämpfe genommen.)
Ergänzend zu den Regeln für Wettkämpfe gilt aber auch, für alle Bäder in Deutschland in einer Hausordnung geregelt ist,
welche Anforderungen für die Schwimmbekleidung gelten. Dies ist nicht einheitlich."