Bad Homburg, Taunus Therme
- emjay
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Re: Bad Homburg, Taunus Therme
Bin gespannt, welche Rückmeldung kommt. Man sieht aber auch, dass selbst jahrelanges problemloses Stringtragen keine "Garantie" ist.
- bernhard_S
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Re: Bad Homburg, Taunus Therme
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr .....,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin enthaltenen Hinweise.
Gerne möchten wir die Auslegung unserer Regelung zur „üblichen Badebekleidung“ näher erläutern:
Die Taunus Therme ist ein Gesundheits- und Erholungsbad, das sich bewusst an ein breites Publikum richtet – darunter auch viele Familien mit Kindern. Vor diesem Hintergrund legen wir besonderen Wert auf ein ruhiges, respektvolles und für alle Gäste angenehmes Umfeld.
Der Begriff der „üblichen Badebekleidung“ in unseren AGB ist daher nicht ausschließlich technisch oder modisch zu verstehen, sondern umfasst auch den Aspekt der sozialen Angemessenheit innerhalb eines familienorientierten Badebetriebs. Badebekleidung, die als besonders freizügig oder auffällig wahrgenommen wird, entspricht nach unserer Hausauffassung nicht diesem Rahmen – unabhängig davon, von wem sie getragen wird.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Regelung geschlechtsunabhängig gilt. Unser Ziel ist es nicht, einzelne Personengruppen zu benachteiligen, sondern eine für alle Gäste gleichermaßen angenehme Atmosphäre zu gewährleisten.
Die Entscheidung unseres Aufsichtspersonals erfolgt stets auf Grundlage dieser hausinternen Auslegung und dient dem Erhalt des Charakters unseres Hauses als Ort der Erholung und Gesundheit. Da wir bei solchen Anliegen generell unseren Menschenrechtsbeauftragten, Herrn Jungermann involvieren, erlaube ich mir Ihre Mail an ihn weiterzuleiten. Gerne könne Sie sich bei Rückfragen auch an Ihn wenden. Sollten wir eine Verbesserung der Formulierungen in unseren AGB vornehmen müssen, werden dies selbstverständlich sofort tun.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie weiterhin als Gast in der Taunus Therme begrüßen zu dürfen.
Irgendwie erwartungsgemäß...
Sehr geehrter Herr .....,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin enthaltenen Hinweise.
Gerne möchten wir die Auslegung unserer Regelung zur „üblichen Badebekleidung“ näher erläutern:
Die Taunus Therme ist ein Gesundheits- und Erholungsbad, das sich bewusst an ein breites Publikum richtet – darunter auch viele Familien mit Kindern. Vor diesem Hintergrund legen wir besonderen Wert auf ein ruhiges, respektvolles und für alle Gäste angenehmes Umfeld.
Der Begriff der „üblichen Badebekleidung“ in unseren AGB ist daher nicht ausschließlich technisch oder modisch zu verstehen, sondern umfasst auch den Aspekt der sozialen Angemessenheit innerhalb eines familienorientierten Badebetriebs. Badebekleidung, die als besonders freizügig oder auffällig wahrgenommen wird, entspricht nach unserer Hausauffassung nicht diesem Rahmen – unabhängig davon, von wem sie getragen wird.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Regelung geschlechtsunabhängig gilt. Unser Ziel ist es nicht, einzelne Personengruppen zu benachteiligen, sondern eine für alle Gäste gleichermaßen angenehme Atmosphäre zu gewährleisten.
Die Entscheidung unseres Aufsichtspersonals erfolgt stets auf Grundlage dieser hausinternen Auslegung und dient dem Erhalt des Charakters unseres Hauses als Ort der Erholung und Gesundheit. Da wir bei solchen Anliegen generell unseren Menschenrechtsbeauftragten, Herrn Jungermann involvieren, erlaube ich mir Ihre Mail an ihn weiterzuleiten. Gerne könne Sie sich bei Rückfragen auch an Ihn wenden. Sollten wir eine Verbesserung der Formulierungen in unseren AGB vornehmen müssen, werden dies selbstverständlich sofort tun.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie weiterhin als Gast in der Taunus Therme begrüßen zu dürfen.
Irgendwie erwartungsgemäß...
weg mit dem stoff - freiheit für die pobacken!
- emjay
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Re: Bad Homburg, Taunus Therme
Immerhin eine sehr ausführliche Antwort mit dem Aspekt, dass auch Aspekte außerhalb von Technik und Mode in die Bewertung von Badebekleidung einfließen. Aber "Menschenrechtsbeauftragter", ist das nicht etwas übertrieben vom Bad?
- haenschen15.4
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Re: Bad Homburg, Taunus Therme
Die Verantwortlichen der Taunus Therme wollen sich offenbar um eine eindeutige Antwort drücken.
Deshalb kam seinerzeit in meinem Fall von der Leitung des Bades in Herten die Antwort "Po soll komplett bedeckt sein" -
ich hatte auf Grundgesetz und Gleichstellungsgesetz verwiesen. Die verstehen schon, dass sie gegen Gesetze verstoßen,
wollen es aber nicht zugeben.
Deshalb kam seinerzeit in meinem Fall von der Leitung des Bades in Herten die Antwort "Po soll komplett bedeckt sein" -
ich hatte auf Grundgesetz und Gleichstellungsgesetz verwiesen. Die verstehen schon, dass sie gegen Gesetze verstoßen,
wollen es aber nicht zugeben.
- emjay
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Re: Bad Homburg, Taunus Therme
Im Fall von Bad Homburg (aber war das nicht auch in Herten?) wird betont, dass die Regelung geschlechtsunabhängig gilt.
Nur gibt es keine technische Definition, ab wann Badebekleidung nicht mehr angemessen ist aus Sicht des Bades.
Aber das würde mich dann auch an Berichte aus den USA von vor einigen Jahren erinnern, wo die zuständigen Mitarbeiter/Beamten mit dem Maßband prüften, wie viel der weiblichen Brust noch bedeckt war.
Nur gibt es keine technische Definition, ab wann Badebekleidung nicht mehr angemessen ist aus Sicht des Bades.
Aber das würde mich dann auch an Berichte aus den USA von vor einigen Jahren erinnern, wo die zuständigen Mitarbeiter/Beamten mit dem Maßband prüften, wie viel der weiblichen Brust noch bedeckt war.