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Alain2022 hat geschrieben: ↑Sa 12. Jul 2025, 06:36
Seit dem Aufkommen von Handys mit Kamerafunktion ist das etwas völlig Alltägliches und fast unvermeidbar geworden. Heute macht jeder von allem und jedem Fotos – ich eingeschlossen – und nicht nur von Männern, die Strings tragen. Das gehört mittlerweile einfach zum Alltag, und man muss damit leben.
Wenn man nicht fotografiert werden will, egal ob im String oder nicht, darf man im Grunde gar nicht erst das Haus verlassen. Man muss einfach akzeptieren, dass man an öffentlichen Orten jederzeit fotografiert werden kann.
Sorry - da muss ich ganz klar widersprechen.
Nur weil man das Haus verlässt muss man NICHT erdulden dass Fotos von einem, noch dazu in (fast) nackten Situationen gemacht und veröffentlicht werden!
Dass das nicht nur ich so sehe, erkennt man gut daran, dass Locations wie Saunen/Thermen idR das Fotografieren verbieten oder sogar das mitführen von Fotohandies ohne abgeklebte Kamera (häufig z.B. bei Technoclubs).
Auch wenn ich nicht persönlich dort war würde ich wetten dass man sich auch in Swinger Clubs oder Bordellen mit der Haltung „man muss doch jederzeit damit rechnen fotografiert zu werden“ keine Freunde macht…:)
Eine besonders perfide Form des Spannens ist es z.B. mit einer Drohne über den FKK-Strand zu fliegen…
Nur mal so zum Thema "heutzutage hat doch jeder ein Fotohandy": Ja, auch heutzutage mit allgegenwärtigen Kamerahandys und Social Media wird der rechtliche Schutz der Intimsphäre in Deutschland weiterhin durchgesetzt, teils sogar verstärkt, weil:
1. Neue Strafrechtsregelungen – § 201a StGB wurde erweitert
Seit mehreren Novellen (zuletzt 2021) wurde § 201a StGB verschärft und ausgeweitet: Nicht nur Umkleiden, sondern auch alltägliche Situationen (z. B. am Badesee) fallen unter den Schutz, wenn die Person sich in einer schutzwürdigen Lage befindet.
Auch das bloße Aufnehmen ohne Einwilligung kann schon strafbar sein – Veröffentlichung ist gar nicht notwendig.
Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.
Beispiel: Selbst wenn jemand „nur mal kurz knipst“ oder das Bild nie teilt, aber z. B. auf Brust, Po oder Intimregion in knapper Badekleidung zielt, ist das heute ein klarer Strafbestand. Ja, auch am See, Strand, etc. Also mal schnell den knackigen Hintern der Joggerin in ihrer Bum Scrunch Leggins bildschirmfüllend fotografieren oder den Po mit Badestring? Willkommen im Strafrecht.
2. Polizeiliche und gerichtliche Praxis:
Trotz der Flut an Kameras werden Fälle verfolgt, wenn:
- Anzeige erstattet wird (z. B. durch Opfer oder Dritte),
- das Bild auf Social Media auftaucht (oft wird darüber ermittelt),
- oder es zu Hausordnungsverstößen in Bädern oder Fitnessstudios kommt.
Zahlreiche Schwimmbäder setzen inzwischen Videoüberwachung ein – nicht zur Überwachung von Gästen, sondern um Beweise bei verbotenem Fotografieren zu sichern. Verstöße führen regelmäßig zu:
- Hausverboten (auch lebenslang)
- Strafanzeigen
- Arbeitsrechtlichen Konsequenzen, falls Täter z. B. als Lehrer, Trainer etc. tätig sind
3. Social-Media-Plattformen sperren Inhalte
Plattformen wie Instagram, TikTok und Facebook reagieren bei Beschwerden oft automatisiert, z. B. durch Löschen und Kontensperrung, sobald Inhalte von Personen in Badekleidung ohne Einwilligung gemeldet werden.
Auch KI-basierte Detektion von „sensitive content“ führt zu automatischer Prüfung.
Leider: Durchsetzung ist oft reaktiv – nicht präventiv
Es wird nicht jedes Foto kontrolliert – aber sobald Anzeige oder Meldung erfolgt, reagieren Polizei und Justiz zunehmend entschlossen und hat inzwischen auch sehr gute Werkzeuge und direkte Drähte zu Cloud- und Social Media Diensten.
Gerade bei minderjährigen Betroffenen greifen Jugendschutz und Strafrecht besonders hart durch.
Graubereiche / Realität:
Menschenmengen oder Gruppenbilder: Wenn jemand am Strand ein Gruppenfoto macht und du bist zufällig im Hintergrund – nicht automatisch strafbar, aber Löschanspruch möglich, wenn du klar erkennbar bist und dein Persönlichkeitsrecht verletzt ist.
Noch ein paar Hinweis aus eigener Erfahrung:
1. Nein, das Opfer muss weder selbst Anzeige erstatten noch einverstanden sein noch eine Aussage machen. Als Zeuge kann man auch ne Anzeige aufgeben und sagen: Opfer möchte nicht dazu aussagen. No prob. Da das Opfer die Tat ja meist nicht bemerkt, ist dessen Aussage eher belanglos.
2. Ja, als Zeuge darf man z.B. den Täter problemlos bei der Tat fotografieren. Bei der Anzeigenaufnahme den Herren das Handy geben, Fotos aufmachen und sagen "Bedienen sie sich".
3. "Macht doch jeder" - Jeder, der es macht, macht sich strafbar.
4. "Bei mir zuhause mache das jeder" - andere Länder, andere Gesetze
5. "War doch nur Spaß" - aus Spaß wurde Ernst und Ernst ist jetzt drei Jahre
6. "Spreche nix Deutsch" - ist kein Problem, wir haben Zeit, warten sie hier, der Übersetzer ist in maximal 4-6 Stunden hier. Neulich wurde erst hartnäckig jede Sprachkenntnis außer Usbekisch verweigert - nach Erklärung des weiteren Ablaufs kamen urplötzlich Englischkenntnisse zurück.
7. "Ich weiß nix von der Verschärfung des §201a StGB" - kein Problem, Polizei und Richter kennen sie und erklären sie proaktiv
8. "Hahaha, ihr kennt euch mit Handys eh nicht aus" - inzwischen hat sich die Erfindung von Handys auch zu Juristen durchgesprochen und während man anfangs die Auskunftsgesuche noch faxen musste und die Antwort per Brieftaube kam, geht sowas inzwischen sehr direkt und sehr schnell
9. "Ich habe kein Foto gemacht, schauen sie hier" - die Wiederherstellung gelöschter Fotos ist auch der Polizei bekannt
10. "Ich mache auch ein Emoji über das Gesicht wenn ich es auf Insta stelle" - Unkenntlichmachung ist gegenstandslos, wenn andere Merkmale (Körper, Tattoos, Kleidung) zur Identifikation führen können.
Vielen Dank @Amateurschneider für die detaillierte Zusammenstellung!
wg. deines Bsp mit der Joggerin: hier gab es doch kürzlich den Fall dass eine Joggerin juristisch gegen einen Radfahrer vorgehen wollte weil dieser Po-Bilder gemacht hatte.
Das wurde abgelehnt weil sie ja „vollständig bekleidet“ gewesen sei…
Soweit ich weiß macht auch viel aus (z.B. bei Bildern am Strand) was Hauptmotiv ist:
- ein Weitwinkelbild der Wellen wo man ein paar Leute ameisengroß im Hintergrund sieht und somit nicht erkennen kann?
- oder werden die Menschen tatsächlich als Bildmotiv genommen?
Ja, der Fall ging natürlich hoch und ist bis heute umstritten - Juristerei ist eben keine Mathematik. Es sind eben immer Einzelfallentscheidungen bei denen die konkrete Aufnahme zu beachten ist.
Ob eine Aufnahme erlaubt ist, hängt stark davon ab, ob:
- die Person Hauptmotiv ist,
- sie erkennbar ist,
- der Körperfokus sexualisiert ist,
- ein schutzwürdiger Moment vorliegt (z. B. Schwimmbad, Sonnenbad),
- oder das Bild bloß einen Nebenbezug zu Personen hat (z. B. Landschaftsaufnahme mit „Ameisen-Menschen“).
Das bloße Bekleidet sein schützt nicht automatisch vor heimlicher Sexualisierung durch die Kamera – aber es erschwert aktuell (noch) die Strafverfolgung, weil viele Staatsanwaltschaften bei § 201a StGB zurückhaltend sind. So wie im angesprochenen "Radler filmt Po von Joggerin" Fall. Da hat man gesehen: Der Fokus auf körpernahe Kleidung wie Leggings im öffentlichen Raum reicht nicht automatisch für § 201a StGB – vor allem wenn keine Nacktheit bzw. intime Situation gezeigt wird (z. B. wirklich empfindliche Körperregionen, Umkleiden). Wenn Personen in Kleidung und im öffentlichen Raum fotografiert werden, besteht kein Intimsphärenschutz für heimliches Fotografieren nach § 201a. Das ist bei einem sehr kurzen Rock schon anders als bei einer Leggins.
Entscheidend ist, ob es sich um ein Weitwinkelbild zur Dokumentation eines Ortes oder eines Verkehrsmoments handelt – oder um gezielte Aufnahmen, bei denen die Person das eigentliche Motiv ist. Gerade bei Zoom‑Fotos auf Po oder Beinpartien kommt die Intimsphäre eher ins Spiel, wenn eine Sexualisierung erkennbar ist. Und wenn ein Radler eine Joggerin von hinten filmt wie im besprochenen Fall, dann ist (unfreiwillig) mehr drauf als nur der Po. Auch bei vollständiger Bekleidung (z. B. Leggings, kurzer Rock) kann durch den gezielten Fokus auf sexuelles oder intimes Körperdetail ein Straftatbestand erfüllt sein. Also ist auf dem Film eine Joggerin von hinten zu sehen, ist es was anderes als eine bildfüllende Aufnahme des Po.
Für die vorherige Diskussion: Die Umgebung "Freibad" ist eben gerade nicht ein "hier ist jeder Freiwild" sondern sogar ein schutzwürdiger Bereich, d.h. hier sind die Regeln tatsächlich strenger, nicht lockerer.