Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Fragen, Erlebnisse & Erfahrungen rund um den String als Bademode.
StringBy

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von StringBy »

Der Artikel ist aus den frühen 2000er Jahren. Inzwischen hat sich die Gesetzeslage geändert. Es gibt ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Die Richter würden aufgrund dieses Gesetztes heutzutage wohl anders entscheiden

Lg
StringBy
Benutzeravatar
emjay
String Fanatiker
Beiträge: 984
Registriert: Mi 16. Mai 2018, 19:50
Wohnort: Ruhrgebiet
Has thanked: 53 times
Been thanked: 93 times
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von emjay »

Wenn man Wikipedia trauen darf:
Sachlich bezieht sich das Gesetz nach § 2 Abs. 1 AGG auf
- die Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen,
- die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen,
- den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung,
- Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören,
- den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
- die sozialen Vergünstigungen,
- die Bildung,
- den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemein ... ungsgesetz

Von Freizeiteinrichtungen, Schwimmbädern, Bekleidungsvorschriften etc. lese ich da nichts. Es könnte als eine Dienstleistung, die der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, verstanden werden.

Im konkreten Fall hatte der Kläger moniert, dass bei Frauen "oben ohne" geduldet wurde, während seine (seiner Ansicht nach weniger anstößigen) nackten Pobacken beanstandet wurden. Es ging hier also nicht um das Tragen eines Badestrings bei Männern und Frauen gleichermaßen.
Benutzeravatar
haenschen15.4
String Fanatiker
Beiträge: 899
Registriert: Mi 8. Jan 2020, 17:44
Wohnort: Münsterland
Has thanked: 657 times
Been thanked: 77 times

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von haenschen15.4 »

Mr. Spoonman verwechselt da etwas. Das Grundrecht ist absolut vorrangig vor jedem Bad-Hausrecht. Sonst könnte ja jeder in jedweder Situation (z.b. Straßenverkehr) sein eigenes Recht “basteln“. Auch auf einem eigenen Grundstück müssen gelegentlich andere Personen geduldet werden - selbst wenn man es nicht möchte. Bei einem Nachbarn habe ich ein solches “Hammerschlagsrecht“ 1x im Jahr zum Hecke schneiden - vom Nachbarschaftsrecht und Amtsgericht ausdrücklich bestätigt. In einem 2.Verfahren ist der Nachbar mit einem Einspruch gescheitert.
Spoonman78

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von Spoonman78 »

Nur gibt es kein Grundrecht auf Stringtragen in öffentlichen Bädern. Somit gilt dann das Hausrecht in der Auslegung des anwesenden Personals.

Und wegen Heckenschneidens vor Gericht ziehen? Armes Deutschland...
Benutzeravatar
immerstring
String Fanatiker
Beiträge: 513
Registriert: Mo 28. Mai 2018, 11:23
Has thanked: 61 times
Been thanked: 77 times

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von immerstring »

Spoonman78 hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 21:16
leostring hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 19:13 ...gegen das hausrecht von stringfeindlichen bädern kommt man nicht an, auch wenn dies in einzelfall als ungerecht angesehen werden muss.
Das ist der berühmte Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit 😉

Und ich bin fest davon überzeugt, dass jeder seinen Platz zum Stringen finden kann, wenn er nur gründlich genug sucht.
Ich finde es schon ausgesprochen gerecht, als Hausherr eigene Spielregeln aufstellen zu dürfen. Ich möchte mir bei einer Geburtstagsparty auch die Gäste selbst aussuchen dürfen. ;)

Wer allerdings nach juristischen Argumenten sucht, wenn er seine Badehose auswählt... Leute! Tragt die Kleidung, die Euch gefällt. Ab einer bestimmten Grenze (Transparenz, "halbnackt", provokant etc.) ist es doch vollkommen in Ordnung, sich Gedanken zum "Publikum" zu machen und Rücksicht zu nehmen. Ich fühle mich pudelwohl mit Badestring in der Therme. Im Kaufhaus wäre es eindeutig daneben. Solche "Grenzen" empfindet man vermutlich nur als "unfassbar ungerecht", wenn das Interesse zum Zwang wird. Einfach entspannt mit den Leuten reden und sich wohl fühlen. Das färbt häufiger ab, als man so glaubt... ;)
Viele Grüße
Immerstring

-------------------------------------------
Immer nur String! 8-)
Benutzeravatar
haenschen15.4
String Fanatiker
Beiträge: 899
Registriert: Mi 8. Jan 2020, 17:44
Wohnort: Münsterland
Has thanked: 657 times
Been thanked: 77 times

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von haenschen15.4 »

Häufige Erfahrung: junges Badpersonal sieht das Stringen anders, nämlich toleranter als älteres und toleranter als manche anderen Badegäste. Da wiederum sind Kinder die unvoreingenommenen.
Spoonman78

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von Spoonman78 »

Ich habe beim Badpersonal eigentlich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht - egal, ob jung oder alt.
Allerdings würde ich auch sagen, dass jüngere Kinder unvoreingenommener sind als vielleicht 14-,15-jährige oder 35-jährige.
Aber wahrscheinlich hängt das auch ganz davon ab, wo und wann man sich im Bad „tummelt“.
Benutzeravatar
emjay
String Fanatiker
Beiträge: 984
Registriert: Mi 16. Mai 2018, 19:50
Wohnort: Ruhrgebiet
Has thanked: 53 times
Been thanked: 93 times
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von emjay »

Bitte schwenkt nicht zu sehr vom Thema "Recht" ab.

Die Reaktionen des Personals oder der Gäste sind schon oft angesprochen worden. ;)
Antworten