Das Thema kommt ja immer wieder - die Definition in der Badeordnung (gibt's dazu schon nen Thread? Nix entdeckt):
"Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung ohne Taschen gestattet."
Optional:
... aus nicht saugfähigem Material
... die primären Geschlechtsteile bedenkend
Üblich...hmm.
Wenn man den Filter der besser sortierten Bademoden-Shops aufklappt: Shorts, Retros, Slips, String.
Radlerhosen (Jammer?) eher nicht, ergo: Sind die dann nicht üblich?
Ist ein Burkini "üblicher" als ein String? Da wo ich baden gehe: Nicht. Aber weibliche Strings sieht man unzählige.
Ist ne Unterhose unter der Shorts erlaubt? Nein, und es wird trotzdem getragen.
Insofern kann man den Lycra-String doch locker üblicher Bademode zuordnen.
Edit - Was sagt die allwissende KI:
Rechtlich / nach den meisten Badeordnungen:
Ein String fällt unter übliche Badebekleidung, solange er:
- aus Badekunstfaser (Polyamid/Elasthan etc., kein Baumwollanteil) besteht, eng anliegt,
- die primären Geschlechtsmerkmale vollständig bedeckt (also nichts durchscheint oder rausrutscht),
und
- nicht als normale Unterwäsche erkennbar ist.
Wobei natürlich in Hallen/Familienbädern die Gefahr besteht, dass es von den Bademeistern als "nicht familienfreundlich"
gesehen wird...damit schließt sich der Gummiparagraph.
Gerne euere Gedanken und Erfahrungen.
Übliche Badebekleidung
- emjay
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Re: Übliche Badebekleidung
Jammer werden durchaus angeboten, und die richten sich preislich und vom Material her auch an Freizeitschwimmer. Sprich nicht jeder Jammer ist ein 200,- EUR-Teil, wo man sich eine Viertelstunde vorsichtigst "einfädeln" muss.
Burkinis werden zuweilen ausdrücklich erwähnt (natürlich im Sinne der Erlaubnis).
Was gibt's so an Varianten in Haus- und Badeordnungen?
Der Klassiker.
Immerhin eine vielfältige Aufzählung. Strings werden nicht erwähnt, weder (direkt oder indirekt) positiv oder negativ.
Auch hier: Das hilft jetzt nur bedingt weiter, denn was genau ist z. B. eine Badehose? Ein Badeslip, eine Kastenbadehose?
Bis vor einigen Monaten war diese Formulierung auch in Badenweiler zu finden. Jetzt heißt es dort:
Letztlich ist man nur mit der Formulierung der Bedeckung der primären Geschlechtsmerkmale auf der sicheren Seite. Wobei die Kölner Bäder sich auch hier die Angemessenheitsbeurteilung vorbehalten.
Burkinis werden zuweilen ausdrücklich erwähnt (natürlich im Sinne der Erlaubnis).
Was gibt's so an Varianten in Haus- und Badeordnungen?
www.watzmann-therme.de/haus-badeordnungDer Aufenthalt in der Watzmann Therme ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, hat die schichtführende Badeaufsicht zu treffen.
Der Klassiker.
www.copacabackum.de/service/haus-und-badeordnungDer Aufenthalt im Wasser ist nur in angemessener und sauberer Badekleidung gestattet. Als geeignete Badekleidung gelten enganliegende Badeanzüge, Bikinis, Badehosen, Schwimmshorts sowie Burkinis, sofern sie aus schwimmtauglichem Material bestehen.
Immerhin eine vielfältige Aufzählung. Strings werden nicht erwähnt, weder (direkt oder indirekt) positiv oder negativ.
www.bad-krozingen.info/BadeordnungDie Nutzung der Therme erfolgt in üblicher Badekleidung. Darunter verstehen wir bei Damen Badeanzug oder Bikini mit Oberteil und bei Herren Badehose oder Badeshorts.
Auch hier: Das hilft jetzt nur bedingt weiter, denn was genau ist z. B. eine Badehose? Ein Badeslip, eine Kastenbadehose?
Bis vor einigen Monaten war diese Formulierung auch in Badenweiler zu finden. Jetzt heißt es dort:
www.staatsbad-badenweiler.de/de/cassiop ... zum-besuch --> PDFIm Thermenbereich ist Badebekleidung aus geeigneten Badetextilien ohne Baumwollanteil verpflichtend. Das Tragen von Unterwäsche unter jeglicher Badebekleidung ist nicht gestattet. Primäre Geschlechtsmerkmale müssen mit geeigneter Badekleidung bedeckt sein.
https://koelnbaeder.de/faq/wie-sieht-di ... eidung-ausDie Haus- und Nutzungsordnung sieht vor, dass das Tragen von „angemessener Badekleidung“ im Wasser Pflicht ist. Diese hat keine Längen- oder Weitenbeschränkung, jedoch ist das Material entscheidend. Eine „XXL-Badehose“ aus Badeanzugstoff oder ein High-Tech-Schwimmanzug sind angemessen, Straßenkleidung wie z.B. eine abgeschnittene Jeanshose aus hygienischen Gründen jedoch nicht. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall unser Personal in den Bädern vor Ihrem Besuch/Betreten des Beckens. Das Tragen von Unterwäsche unter angemessener Badekleidung ist aus hygienischen Gründen ebenfalls nicht gestattet. Das Schwimmen in einem dünnen Neoprenanzug ist erlaubt.
Ab dem 01. April 2023 müssen laut unserer Haus- und Nutzungsordnung die primären Geschlechtsmerkmale angemessen bedeckt sein. Dies gestattet das „oben ohne“ Schwimmen für alle Badegäste. Es ist jedoch auch weiterhin möglich, in einem Bikini mit Oberteil, einem Badeanzug, einem Burkini, einem Tankini etc. in den KölnBädern zu schwimmen.
Letztlich ist man nur mit der Formulierung der Bedeckung der primären Geschlechtsmerkmale auf der sicheren Seite. Wobei die Kölner Bäder sich auch hier die Angemessenheitsbeurteilung vorbehalten.
-
Tommy2820
- Stringträger
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Re: Übliche Badebekleidung
Eigentlich ist in den Regeln doch alles klar und deutlich beschrieben.
Primäres Geschlecht bedecken. Keine Unterwäsche (selbst ohne Baumwollanteil) da dies unhygienisch ist und meistens im Wasser nicht sicher genug anliegt. Frisch gewaschen und aussehend wie Bademode kennen wir alle, aber da steht halt "keine Unterwäsche".
Hoffentlich kommt Niemand auf die Idee diese Sack-, und Schwanzbeutel, welche auch aus Badestoff sind, als angemessene Badebekleidung zu sehen.
Man muss es nicht immer ausreizen. Denn genau wegen dieses Grenzen ausreizen ist der Zusatz "angemessen" drin. Sonst hätten die Bademeister keine Handhabe gegen diejenigen die wirklich provozieren wollen und oder Exhibitionismus betreiben.
Ich persönlich versuche bei der Wahl zu überlegen worin ich mich als Kind und Teenager als absolut No-Go betrachtet hätte.
Primäres Geschlecht bedecken. Keine Unterwäsche (selbst ohne Baumwollanteil) da dies unhygienisch ist und meistens im Wasser nicht sicher genug anliegt. Frisch gewaschen und aussehend wie Bademode kennen wir alle, aber da steht halt "keine Unterwäsche".
Hoffentlich kommt Niemand auf die Idee diese Sack-, und Schwanzbeutel, welche auch aus Badestoff sind, als angemessene Badebekleidung zu sehen.
Man muss es nicht immer ausreizen. Denn genau wegen dieses Grenzen ausreizen ist der Zusatz "angemessen" drin. Sonst hätten die Bademeister keine Handhabe gegen diejenigen die wirklich provozieren wollen und oder Exhibitionismus betreiben.
Ich persönlich versuche bei der Wahl zu überlegen worin ich mich als Kind und Teenager als absolut No-Go betrachtet hätte.
Re: Übliche Badebekleidung
Unter "üblicher Badebekleidung" wird, wenn ich vorab per Mail bei Bädern anfrage, eigentlich IMMER der Stoff verstanden,
aus dem die Badehose besteht. Badestring war bisher immer explizit keinerlei Problem.
aus dem die Badehose besteht. Badestring war bisher immer explizit keinerlei Problem.
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stringessen
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Re: Übliche Badebekleidung
Für die Essener Bäder gilt das auch.
In der Badeordnung steht:
Wo ich bekannt bin - nix; zuletzt heute Mittag 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
LG Julian
In der Badeordnung steht:
Ein solcher Aushang sieht so aus: Ich habe noch in keinem der Bäder ein Problem gehabt, weil ich dort im String meine Bahnen gezogen habe. Das höchste der Gefühle sind manchmal die neugierigen Blicke, dort, wo ich nur selten bin.Paragraph 3
1. Der Aufenthalt in den Nassbereichen und in den Badebecken ist ausschließlich in handelsüblicher Badebekleidung erlaubt. Nicht erlaubt sind Strassen- und Alltagsbekleidung. Weitere verbindliche Regelungen entnehmen Sie bitte den Aushängen.
Wo ich bekannt bin - nix; zuletzt heute Mittag 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
LG Julian
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